Für Firmen

Firmen können nach dem Jahressteuergesetz 2009:

2.6 Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung und 2.5.1 Betriebliche Gesundheitsförderung: Steuerfreie Leistungen pro Jahr und pro Mitarbeiter jeweils 500,00 € steuerlich absetzen, wenn dieser Mitarbeiter an einer Maßnahme zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach §§ 20 und 20a SGB V, hier: Verbesserung der Bewegungs- und Ernährungsgewohnheiten und zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates teilgenommen hat.

Unsere Praxis bietet dafür die Voraussetzungen. Z.B. können Firmen Mitarbeiter mit einer akuten Erkältungskrankheit zu einer entsprechenden Therapie schicken. Wir therapieren diese Erkrankung so, dass der Mitarbeiter schnell regeneriert an seinen Arbeitsplatz zurückkehren kann und der Arbeitgeber keine finanziellen Einbußen durch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erleidet. Arbeitgeber übernehmen dafür die Behandlungskosten und können diese dann nach dem o.g. Steuergesetz als Betriebsausgaben geltend machen, da gleichzeitig immer auch unseren Patienten Hinweise zur Verbesserung der Bewegungs- und Ernährungsgewohnheiten gegeben werden.

Für Rückfragen stehe ich den Arbeitgebern gern zur Verfügung.